0% Versteuerung beim Dienstrad Leasing ...
08.01.2019 – ... für Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende. Ab 1.1.2019 entfällt für diese Personengruppen die Versteuerung der privaten Nutzung für E-Bikes. Die Leasingraten und Kosten für Versicherung und Inspektionen können nach wie vor als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die S-Pedelecs (E-Bikes, bei denen der Motor erst bei 45 km/h abschaltet). Hier liegt die Versteuerung bei 0,5% des UVP, also des empfohlenen Brutto-Verkaufspreises, abgerundet auf 100 Euro. Die Regeln gelten auch für bereits laufende Leasingverträge, generell aber nicht bei Leasingverträgen für Mitarbeiter mit Entgeltumwandlung. Bei Fragen dazu konsultieren Sie Ihren Steuerberater.