Bundesmittel für Radschnellwege
02.06.2017 – Nach einem Gesetzesbeschluss des Bundesrats vom 2.6.2017 kann sich der Bund am Bau von Radschnellwegen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände finanziell beteiligen. Förderungsfähig sind Radschnellwege, die einen schnellen und möglichst störungsfreien Verkehr ermöglichen und über rund 2000 Fahrradfahrten pro Tag aufweisen. Die Wege müssen ca. vier Meter breit sein und für den Berufs- und Pendelverkehr eingerichtet sein. Die Radschnellwege sind nicht nur zur Verkehrsplanung gedacht, sondern sie sollen den Pendelverkehr auf das Rad verlagern und Staus und Schadstoffbelastungen verringern. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesrats hervor.