Beim "S-Pedelec" wird die Unterstützung durch den Elektromotor nicht wie beim Pedelec bei 25 km/h, sondern erst bei 45 km/h abgeschaltet. Außerdem müssen S-Pedelecs auf der Straße fahren. Sie gelten als Kleinkrafträder, es besteht Helm- und Versicherungspflicht und es dürfen keine Anhänger oder Kindersitze angebracht werden. Die maximale Nennleistung des Motors beträgt 500 Watt. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.