Wir haben auf Sachbezüge und Mitarbeiter-Benefits spezialisierte Anwaltskanzleien und Steuerberater als Partner. Sollten bezüglich der Steuerkonformität für das von Ihnen geplante E-Bike Leasing Fragen bestehen, kann das von einer unserer Partnerfirmen zum Beispiel durch eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und oder durch eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO beim für Sie zuständigen Betriebsstättenfinanzamt geklärt werden. Hierzu erhalten Sie als Kunde von Benefits & more Sonderkonditionen. Falls Sie eine unverbindliche Kontaktaufnahme durch einen unserer Spezialisten wünschen, verwenden Sie bitte dieses Formular: