Fahrrad Service 1%-Regelung

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Fragen und Antworten zum Rad

Sie können sich entweder für ein E-Bike, ein sogenanntes "Pedelec", oder für ein normales Rad entscheiden. (Das normale Pedelec schaltet die Pedalunterstützung bei 25 km/h ab.) Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Mountain-Bike, ein City-Bike oder um ein Rennrad etc. handelt. Unsere Kooperationspartner sind ausgesuchte und kompetente Fahrradhändler mit einem großen Angebot qualitativ hochwertiger Räder von renommierten Herstellern.

Bei "E-Bikes" reden wir genauer gesagt von "Pedelecs". Die werden im wesentlichen in Pedelecs und S-Pedelecs ("Speed-Pedelecs") klassifiziert. Pedelecs haben normalerweise einen 250 Watt-Motor und dürfen auf Radwegen fahren. Sie sind dem Rad gleichgestellt, es besteht auch keine Helmpflicht. Der Motor des Pedelecs schaltet bei 25 km/h ab. S-Pedelecs haben einen 500 Watt-Motor, der erst bei 45 km/h abschaltet. S-Pedelecs sind rechtlich gesehen Kleinkrafträder, weshalb der Fahrer mindestens einen Mofaführerschein benötigt und das S-Pedelec muss ein Versicherungskennzeichen haben. Bei S-Pedelecs besteht Helmpflicht, S-Pedelecs müssen auf der Straße fahren und es dürfen keine Kindersitze oder Anhänger angebracht werden.

Nach der StVO (§21a Absatz 2Satz1 StVG) besteht derzeit keine Helmpflicht für Pedelecs, da sie als Fahrräder gelten. Deshalb dürfen Pedelecs auch auf Radwegen fahren. Wir empfehlen aber auf jeden Fall das Tragen eines Helms. Für S-Pedelecs besteht eine Helmpflicht. Ausserdem müssen S-Pedelecs wie ein Mofa versichert werden und sie müssen auf der Straße fahren.

Ihr geleastes Rad gehört der Leasinggesellschaft, Sie müssen es pfleglich behandeln und sind für die ordentliche Wartung und Pflege des Rads verantwortlich. Wird eine Inspektion für Ihr Dienstrad fällig, werden Sie von Benefits & more rechtzeitig daran erinnert und gebeten, einen Termin beim Radhändler zu vereinbaren.

Das Fahrrad ist Eigentum der Leasinggesellschaft. Deshalb muss es nicht nur pfleglich behandelt, sondern auch gegen Schäden wie z.B. Diebstahl oder Vandalismus geschützt werden. Benefits & more bietet das Bike Leasing nur zusammen mit einer spezialisierten Versicherung an. Der Versicherungsschutz erfordert zudem ein spezielles Schloß, mit dem das Rad sicher abgeschlossen werden kann.

Nein. Das Fahrrad ist Eigentum der Leasinggesellschaft. Deshalb bestimmt allein die Leasinggesellschaft, bei welchem Versicherer und gegen welche Risiken das Rad versichert wird. Die Leasinggesellschaft hat für die Versicherung der Räder einen Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, wovon es keine Ausnahmen gibt.

Unser Kooperationspartner bzw. Ihr Radhändler weiß, welche Schlösser von der Versicherung akzeptiert werden. Bei Unklarheiten hilft Ihnen auch die Benefits & more Hotline weiter.

Rahmennummer am Bike

Die Rahmennummer (Seriennummer) ist an den in unserer Grafik gekennzeichneten Stellen eingestanzt. Ausserdem finden Sie die Rahmennnummer in Ihrem Vertrag. Sie ist wichtig, sollte Ihr Bike gestohlen werden. Die Rahmennummer ist ausserdem bei Versicherungsfragen wichtig.

Falls Sie die Rahmennummer am Bike nicht finden, wenden Sie sich bitte an den Hersteller.

Wenn Ihr Rad gestohlen wurde,

  • Informieren Sie die Versicherung unter https://portal.hepster.com/bike-schaden. Halten Sie bitte die Zertifikatsnummer Ihrer Police bereit. Die steht auf der Pick-Up-Card, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
  • Zeigen Sie den Diebstahl innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei an.
  • Informieren Sie das Team von Benefits & more und senden Sie die Kopie der Anzeige mit.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber.

Sie müssen in allen Fällen die Rahmennummer des gestohlenen Bikes angeben. Das Rad ist zum Neuwert versichert, Sie müssen jedoch nachweisen, dass es mit einem hochwertigen Markenschloss angeschlossen war.

Nein. Benefits & more hat ein bundesweites Netz von ausgewählten und qualifizierten Fahrradhändlern, die zur Abwicklung des Bike Leasings von uns geschult sind. Wenn Sie wissen möchten, weche Radhändler in Ihrer Nähe das Bike Leasing für Ihren Arbeitgeber durchführen, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung oder direkt an uns per Kontaktformular.

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Fragen und Antworten zum Leasing

Im zivilrechtlichen Sinn ist Leasing ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Bei einem Leasingvertrag, der die steuerrechtlichen Bestimmungen erfüllt, ist das Objekt dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen. Die Leasingraten sind in voller Höhe die monatlich ansetzbaren Kosten eines gewerblichen Leasingnehmers, der das Objekt derzeit weder als Anlagevermögen ausweist, noch Dauerschulden aus dessen Finanzierung bilanzieren muss. Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines Leasingvertrages sein, da der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird.

Die Leasing-Laufzeit beträgt 36 Monate. Durch besondere Vereinbarung sind ggf. auch 48 Monate möglich.

Benefits & more bietet grundsätzlich auch die Verwaltung sog. "portierter" Leasingverträge an. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber dem Leasing zustimmt, kann das Rad zum neuen Arbeitgeber portiert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ihr neuer Arbeitgeber das Dienstrad Leasing dann in seinem Unternehmen anbietet.

Sofern Ihr Arbeitgeber das gestattet, können Sie max. 2 Räder als Diensträder übernehmen, also eines davon für Ihre/n Partner/in verwenden. Das Dienstrad kann übrigens auch zusätzlich zum bereits geleasten Dienst-Kfz geleast werden.

Nach der Leasingzeit geht das Rad zurück an den Radhändler oder der Mitarbeiter kann es zum Restwert von 17% des Neupreises kaufen. Beim Kauf durch den Mitarbeiter übernimmt Benefits & more die Versteuerung des sog. "geldwerten Vorteils" von 23%. Der Mitarbeiter wird kurz vor Ablauf der Leasingzeit von Benefits & more gefragt, ob er das Rad kaufen möchte.

Zum Leasingobjekt gehört alles, was fest am Fahrrad angebaut ist sowie bewegliche Teile bis 100,– €. Ebenfalls im Leasing enthalten sind Akku, Ersatz-Akku und auch das von der Versicherung vorgeschriebene Schloss als Diebstahlsicherung. Alles andere muss der Mitarbeitende privat kaufen.

Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Fahrrad oder Pedelec, muss der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil, den er aus der privaten Nutzung hat, versteuern. Folgender Erlass vom 23.11.2012 der obersten Finanzbehörden der Länder regelt die Versteuerung: § 8 Absatz 2 EstG. Ein Rad zum Preis von 1.999 € inkl. MwSt. würde z.B. zu 19 € geldwertem Vorteil pro Monat führen. Für diese 19 € müssen Steuern und Beiträge gezahlt werden. Seit 1.1.2020 werden e-Bikes besser gefördert: Es müssen nur noch 1% vom GEVIERTELTEN, auf 100 Euro abgerundeten Listenpreis (UVP) versteuert werden. Für ein Rad mit einem UVP von 1.999 Euro müssten also nur noch 4 Euro versteuert werden.

Hierfür gibt es einen speziellen Überlassungsvertrag, der zwischen dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber geschlossen wird. Hier sind alle Eventualitäten geregelt.

Dann sind Sie weiterhin Mitarbeiter des Unternehmens und führen daher das Leasing aus dem Netto weiter. Allerdings entfällt dann der Steuer- und Sozialversicherungsvorteil.

Nein. Es gibt keine km-Begrenzung.

Da beim Modell "Entgeltumwandlung" das Bruttogehalt um die Leasingrate gekürzt wird, reduziert sich aufgrund des geringeren Bruttolohns bei Kurzarbeit auch anteilig das Kurzarbeitergeld.

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Fragen und Antworten für Arbeitgeber

Damit vor allem die Risiken von Diebstahl, Vandalismus und Sturzschäden ausgeschlossen sind, müssen Diensträder versichert sein. Der Arbeitgeber muss also eine entsprechende Versicherung abschließen oder nachweisen können. Auf die private Hausratversicherung des Arbeitnehmers kann nicht zurückgegriffen werden, da diese nur das Eigentum des Versicherten abdeckt, nicht aber an ihn überlassene Gegenstände. Über Benefits & more erhält der Arbeitgeber eine auf geleaste Räder spezilisierte Versicherung.

Das Rad verbleibt zunächst im Unternehmen und kann z.B. an einen anderen Mitarbeiter abgegeben werden. Trifft das nicht zu, kann der ausscheidende Mitarbeiter das Rad kaufen. Möchte der ausscheidende Mitarbeiter das Rad nicht, dann nimmt Benefits & more das Rad zurück, sofern vorher die entsprechenden vertraglichen Regelungen mit den Unternehmen geschlossen wurden. Details dazu sind im Dienstleistungsvertrag geregelt.

Die sogenannte „Anrufungsauskunft“ ist geeignet, wenn Sie als Unternehmer wissen möchten, ob Sie mit einem Benefit wie dem Dienstrad-Modell lohnsteuerlich korrekt planen. Durch unsere Partner-Kanzleien können wir für Sie bei Ihrem Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft nach §42e Einkommensteuergesetz beantragen lassen. Diese Auskunft der Finanzbehörde ist fachlich fundiert, für die Rechtssicherheit und den Betriebsprüfer allerdings NICHT bindend.

Die sogenannte „Verbindlich Auskunft“ gemäß §89 Absatz 2 Abgabenordnung empfehlen wir Unternehmen unbedingt, um als Arbeitgeber im Falle einer Betriebs­prüfung „auf der sicheren Seite“ zu sein. Diese Auskunft der Finanzbehörden ist gebührenpflichtig, den Sachverhalt und alle Verträge legen unsere Partner-Kanzleien für Sie dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt vor. Nach Beurteilung und Be­stätigung durch die Finanzbehörde erlangen Sie eine auch für den Betriebsprüfer verbindliche Rechtssicherheit.

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An wen wende ich mich, wenn ich weitere Fragen habe?

Wenden Sie sich bitte direkt an Benefits & more! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Unsere Aufgabe ist es, den gesamten Prozess des Bike-Leasings zu begleiten; wir beraten Sie gern!

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Hotline der Versicherung

Im Versicherungsfall melden Sie den Schaden bitte unter https://portal.hepster.com/bike-schaden. Halten Sie bitte die Zertifikatsnummer Ihrer Police bereit. Die steht auf der Pick-Up-Card, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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